Barrierefreiheitserklärung

Tavolo bemüht sich, seine Website und Anwendung im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung beschreibt nach dem Muster der Anlage 3 BaFG, für welche Angebote sie gilt, welchen Stand der Barrierefreiheit sie erreichen, wo noch Barrieren bestehen und wie Sie uns Barrieren melden können.

1. Geltungsbereich

Tavolo ist ein Online-Dienst für Tischreservierungen in Restaurants. Gäste wählen auf der Buchungsseite oder im Widget Datum, Uhrzeit und Personenzahl, geben ihre Kontaktdaten ein und bestätigen die Buchung, wo erforderlich, über einen Link in einer E-Mail. Über den Verwaltungslink in der Bestätigungs-E-Mail können Gäste ihre Reservierung ansehen, ändern oder stornieren. Das Personal der Restaurants verwaltet die Reservierungen im Dashboard.

Diese Erklärung gilt für folgende Angebote von Tavolo:

  • die öffentliche Buchungsseite für Gäste (Adressen, die mit /book beginnen),
  • das Buchungs-Widget, das Restaurants in ihre eigene Website einbetten,
  • die Seiten, die Gäste über den Verwaltungslink in der Bestätigungs-E-Mail erreichen (Reservierung ansehen, ändern, stornieren, Daten exportieren oder löschen),
  • die Website gettavolo.com mit ihren Informations- und Rechtsseiten,
  • das Restaurant-Dashboard für das Personal der Restaurants.

Beim eingebetteten Widget verantwortet Tavolo die Inhalte innerhalb des eingebetteten Rahmens. Die umgebende Website liegt in der Verantwortung des jeweiligen Restaurants.

2. Maßstab

Maßstab dieser Erklärung ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 und damit die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA. Bei der Entwicklung orientieren wir uns zusätzlich an den WCAG 2.2, damit die zusätzlichen Erfolgskriterien der neueren Fassung bereits berücksichtigt sind.

3. Stand der Vereinbarkeit

Die in Abschnitt 1 genannten Angebote sind mit EN 301 549 bzw. WCAG 2.1, Stufe AA, teilweise konform. Die in Abschnitt 4 aufgeführten Inhalte erfüllen die Anforderungen noch nicht oder nur teilweise. Wir arbeiten laufend daran, diese Barrieren zu beseitigen.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise barrierefrei zugänglich:

  • Rechtstexte nur auf Deutsch. Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und diese Erklärung liegen derzeit nur auf Deutsch vor. Die Buchungsseite, das Widget und das Dashboard sind auf Deutsch und Englisch verfügbar. Grund: Übersetzungen von Rechtstexten veröffentlichen wir erst nach einer juristischen Prüfung der Übersetzung.
  • Diagramme in der Statistik. Die Diagramme in der Gästestatistik des Dashboards werden durch eine Textzusammenfassung ergänzt (Gesamtwert, Entwicklung und Vergleichszeitraum). Die einzelnen Datenpunkte eines Diagramms sind nicht per Tastatur erreichbar. Grund: Die Diagrammkomponente stellt derzeit keine Tastaturnavigation zwischen Datenpunkten bereit.
  • Ziehen und Ablegen im Tischplan. Der Tischplan im Dashboard lässt sich mit Ziehen und Ablegen bedienen. Die Zuweisung einer Reservierung zu einem Tisch, das Lösen einer Tischkombination und die Tischverwaltung sind alternativ über Dialoge und Formulare per Tastatur und Screenreader erreichbar. Das Kombinieren zweier Tische durch Ziehen eines Tisches auf einen anderen hat derzeit keine Tastaturalternative. Grund: Die Geste dient der schnellen Bedienung am Tablet; eine Tastaturvariante ist noch nicht umgesetzt. Da die übrigen Aktionen über die Dialoge erreichbar sind, gilt der Tischplan als teilweise konform.
  • [weitere Punkte nach der Prüfung ergänzen]

5. Unterstützte Merkmale

Die folgenden Merkmale der Barrierefreiheit sind in den genannten Angeboten umgesetzt:

  • Durchgängige Bedienbarkeit mit der Tastatur in einer nachvollziehbaren Reihenfolge
  • Sichtbarer Fokus auf allen Bedienelementen
  • Beschriftete Formularfelder; optionale Felder oder Feldgruppen sind als solche gekennzeichnet, alle anderen Felder sind Pflichtfelder; Fehlermeldungen beziehen sich auf das betroffene Feld und werden Screenreadern angekündigt
  • Ausreichende Kontraste für Text und Bedienelemente
  • Status wird nie nur über Farbe vermittelt, sondern immer zusätzlich über Symbol und Text
  • Schaltflächen und Eingabefelder haben in der Standardgröße mindestens 44 Pixel Höhe, die Buchungsschaltflächen 56 Pixel; kleinere Elemente wie Kontrollkästchen und Schalter haben einen vergrößerten Klickbereich von mindestens 24 Pixel (WCAG 2.2, Kriterium 2.5.8)
  • Grundschriftgröße 17 Pixel mit Zeilenabstand 1,5 auf allen Seiten, auch im Dashboard
  • Bewegungseffekte (Einblendungen auf der Startseite, Drück-Animationen der Schaltflächen) werden reduziert, wenn im Betriebssystem „reduzierte Bewegung“ eingestellt ist
  • Die Sprache jeder Seite (Deutsch oder Englisch) ist im Quelltext ausgezeichnet
  • Keine Zeitlimits im Buchungsformular: Das Formular läuft nicht ab, und ein Zeitfenster wird während der Eingabe nicht mit einem Countdown reserviert. Muss eine Buchung per E-Mail bestätigt werden, ist der Bestätigungslink 30 Minuten gültig; danach kann die Buchung ohne Nachteil erneut abgeschickt werden

6. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29. August 2026 erstellt. Die Bewertung erfolgt als Selbstbewertung durch Tavolo mit folgender Methode: automatisierte Prüfung mit axe und Lighthouse sowie manuelle Prüfung mit der Tastatur und mit dem Screenreader VoiceOver.

Datum der letzten Prüfung: [Datum nach der Prüfung eintragen]

7. Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form? Schreiben Sie uns an [barrierefreiheit@gettavolo.com]. Bitte nennen Sie die Adresse der betroffenen Seite und beschreiben Sie die Barriere. Wir antworten innerhalb von [14] Tagen.

8. Durchsetzungsverfahren

Erhalten Sie auf Ihre Meldung innerhalb der genannten Frist keine Antwort, oder halten Sie die Antwort für nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die für die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsgesetz zuständige Stelle wenden:

Sozialministeriumservice
Landesstelle Oberösterreich, Abteilung OÖ6
E-Mail: marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at

9. Hinweis zur Ausnahme für Kleinstunternehmen

Das Barrierefreiheitsgesetz nimmt Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von der Pflicht aus, ihre Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Tavolo fällt derzeit unter diese Ausnahme. Wir veröffentlichen diese Erklärung freiwillig, damit Restaurants, die Tavolo einsetzen, ihrerseits belegen können, wie ihr Buchungsangebot die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Sollte Tavolo die Schwellenwerte überschreiten, gilt diese Erklärung als Erklärung nach § 14 Abs. 2 BaFG.

Stand: 29. August 2026