Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30. August 2026
Diese AGB bestehen aus zwei Teilen. Teil A gilt für Restaurants, die Tavolo als Unternehmen nutzen. Teil B enthält die Nutzungshinweise für Gäste, die über Tavolo einen Tisch reservieren.
Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Restaurants
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Reservierungsplattform Tavolo (Buchungs-Widget, Dashboard und Zusatzpakete) zwischen [Vor- und Nachname / später Firmenwortlaut FlexCo], [Straße und Hausnummer, PLZ Ort], E-Mail [E-Mail-Adresse] („Tavolo“, weitere Angaben im Impressum) und dem Restaurant als Kundin oder Kunde („Restaurant“).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), also an Gastronomiebetriebe und andere Unternehmen, die Tavolo für ihren Geschäftsbetrieb nutzen. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt das Restaurant, als Unternehmer zu handeln. Abweichende Geschäftsbedingungen des Restaurants werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Tavolo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Schließt eine Person den Vertrag vor Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs ab, kann sie nach § 1 Abs. 3 KSchG als Verbraucher gelten. In diesem Fall gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des FAGG, insbesondere das gesetzliche Rücktrittsrecht. [Rücktrittsbelehrung: vom Anwalt ergänzen]
2. Leistungen
Tavolo stellt dem Restaurant für die Vertragsdauer folgende Leistungen als Software-as-a-Service bereit:
- ein Buchungs-Widget für die Website des Restaurants und eine Buchungsseite, über die Gäste Tische online reservieren,
- ein Dashboard zur Verwaltung von Reservierungen, Tischen, Öffnungszeiten und Gästen,
- automatische E-Mails an Gäste (Bestätigung, Erinnerung, Änderung, Storno) im Namen des Restaurants,
- Statistiken zu Reservierungen und Auslastung.
Als optionales Zusatzpaket kann Tavolo einen Telefonassistenten anbieten, sobald dieser freigeschaltet ist; er nimmt Anrufe für das Restaurant entgegen und nimmt Reservierungen auf. Umfang, Preis und Bedingungen des Zusatzpakets ergeben sich aus dessen eigener Leistungsbeschreibung, die das Restaurant bei der Buchung des Pakets bestätigt. [Leistungsbeschreibung Telefonassistent: vor der Freischaltung des Zusatzpakets ergänzen]
Reservierungen kommen ausschließlich zwischen dem Gast und dem Restaurant zustande. Tavolo ist Technologieanbieter, stellt die Infrastruktur bereit und wird nicht Vertragspartei der Reservierung. Ob und wie das Restaurant eine Reservierung annimmt, bestätigt oder storniert, entscheidet allein das Restaurant.
3. Testphase
Neue Restaurants können Tavolo 30 Tage lang kostenlos und im vollen Funktionsumfang testen. Für den Test sind keine Zahlungsdaten erforderlich; er endet automatisch und geht nicht von selbst in ein kostenpflichtiges Abonnement über.
Nach Ablauf der Testphase wählt das Restaurant ein Paket. Bis dahin bleibt das Buchungs-Widget für Gäste aktiv, und das Dashboard läuft mit dem Funktionsumfang des Starter-Pakets weiter, damit keine Reservierung verloren geht. Alle im Test angelegten Daten bleiben erhalten.
4. Preise und Zahlung
Tavolo bietet zwei Pakete an: Starter zu 24 Euro und Pro zu 49 Euro, jeweils netto pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Funktionsumfang der Pakete ist auf der Preisseite beschrieben und im Dashboard unter „Paket & Abrechnung“ einsehbar.
Für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger UID-Nummer geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge); Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU erhalten die Rechnung ohne österreichische Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Dublin). Das Restaurant hinterlegt dort ein Zahlungsmittel; Rechnungen stellt Stripe im Auftrag von Tavolo per E-Mail zu, außerdem sind sie im Stripe-Kundenportal abrufbar. Vertragspartner und Rechnungssteller ist Tavolo, nicht Stripe.
Schlägt eine Zahlung fehl, erhält das Restaurant eine E-Mail (Versand über Stripe), und Stripe versucht die Abbuchung erneut. Bleibt die Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist aus, kann Tavolo das Dashboard auf den Funktionsumfang des Starter-Pakets beschränken und, wenn die Zahlung weiter ausbleibt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Das Buchungs-Widget bleibt aktiv. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB; der Ersatz notwendiger Mahn- und Betreibungskosten nach § 458 UGB bleibt vorbehalten.
5. Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement läuft monatlich und verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungsmonat, solange es nicht gekündigt wird. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
Das Restaurant kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, und zwar selbstständig im Dashboard unter „Einstellungen“, „Paket & Abrechnung“ über das Stripe-Kundenportal. Ein Kündigungsformular, ein Anruf oder eine E-Mail sind nicht nötig; die Kündigung wird im Portal sofort bestätigt. Bis zum Ende des bezahlten Monats bleibt der volle Paketumfang verfügbar, danach läuft das Konto wie nach der Testphase (Punkt 3) weiter.
Tavolo kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Das Recht beider Seiten, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden, bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für Tavolo insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung (Punkt 7 und 8) oder anhaltendem Zahlungsverzug (Punkt 4) vor.
6. Anbieterwechsel und Datenexport
Das Restaurant kann jederzeit zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme wechseln (Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act). Dafür stehen im Dashboard jederzeit und kostenlos zwei Exporte im CSV-Format (maschinenlesbar, gängiges Tabellenformat) zur Verfügung: die Reservierungen (Datum, Uhrzeit, Personen, Status, Quelle, Kanal, UTM-Parameter, Tisch, Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Gast-Notiz, interne Notiz, besondere Wünsche, Erstellungsdatum) und die Gästeprofile (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Sprache, Besuche, No-Shows, Tags, Notizen, Anonymisierung, Sperre, Erstellungsdatum). Die Felder sind in der Kopfzeile der Dateien benannt; Fragen zum Datenumzug beantwortet Tavolo per E-Mail. Für den Wechsel oder den Export fallen keine Entgelte an.
Darüber hinausgehende exportierbare Daten, die durch die Nutzung des Restaurants entstanden sind (etwa Tischplan, Öffnungs- und Sperrzeiten oder die Gespräche des Telefonassistenten), stellt Tavolo auf Anfrage innerhalb angemessener Frist kostenlos in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit.
Kündigt das Restaurant, um zu wechseln, wird die Beendigung spätestens zwei Monate nach der Kündigungserklärung wirksam, im Regelfall bereits zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats (Punkt 5).
Nach dem Vertragsende steht dem Restaurant ein Übergangs- und Abrufzeitraum von 30 Tagen zur Verfügung, in dem es sich weiterhin anmelden, die genannten Exporte abrufen und den Umzug abschließen kann. Tavolo unterstützt dabei mit dem genannten Export und beantwortet Fragen zum Datenumzug per E-Mail. Nach Ablauf des Abrufzeitraums kann Tavolo das Konto nach Ankündigung per E-Mail schließen; Gästedaten werden dann nach der Datenschutzerklärung gelöscht oder anonymisiert. Auf Wunsch des Restaurants schließt Tavolo das Konto auch früher.
7. Pflichten des Restaurants und Datenschutz
Das Restaurant ist für die Richtigkeit seiner Angaben (Öffnungszeiten, Tischplan, Kontaktdaten) und für den Umgang mit seinen Gästen verantwortlich. Es nutzt Tavolo nur für den eigenen Betrieb, hält Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass sein Team die Plattform nicht missbräuchlich verwendet, etwa für unerwünschte Nachrichten oder rechtswidrige Inhalte.
Für die Gästedaten, die über Tavolo verarbeitet werden, ist das Restaurant Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; Tavolo verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag, den das Restaurant beim Vertragsabschluss akzeptiert. [AVV: wird vom Anwalt erstellt und beim Abschluss akzeptiert]
Das Restaurant informiert seine Gäste über die Datenverarbeitung, etwa durch einen Hinweis auf seiner Website; Tavolo stellt dafür die Datenschutzerklärung bereit, die im Buchungs-Widget verlinkt ist. Berichtigungen nimmt das Restaurant im Dashboard vor. Auskunfts-, Export- und Löschanfragen von Gästen erledigt das Restaurant, indem es den Gast auf den Link in seiner Bestätigungs-E-Mail verweist (dort kann der Gast seine Daten selbst herunterladen und löschen, sobald seine E-Mail-Adresse bestätigt ist oder das Restaurant ihn selbst eingetragen hat) oder die Anfrage an Tavolo weiterleitet; Tavolo unterstützt innerhalb der Frist des Art. 12 DSGVO.
Tavolo stellt als Anbieter des KI-Systems sicher, dass Anrufende zu Beginn jedes Gesprächs auf die KI hingewiesen werden (Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689, AI Act): Eine Begrüßung ohne diesen Hinweis lässt sich nicht speichern und nicht aktivieren. Das Restaurant darf den Hinweis nicht umgehen oder entfernen und unterstützt Tavolo dabei, ihn wirksam zu halten. Gespräche werden als Text mitgeschrieben, nicht als Tonaufnahme gespeichert; die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
8. Nutzungsrechte, Schutz der Software und der Marke
Das Restaurant erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Plattform Tavolo für den eigenen Betrieb zu nutzen. Alle Rechte an der Software, an ihrer Gestaltung, an den von Tavolo bereitgestellten Texten und an der Dokumentation bleiben bei Tavolo. Inhalte und Daten, die das Restaurant einträgt oder hochlädt, bleiben beim Restaurant; es räumt Tavolo daran nur das Recht ein, sie für die Erbringung der Leistung zu nutzen.
Nicht gestattet ist, die Software oder Teile davon zu kopieren, zu verändern, zu verbreiten, unterzulizenzieren, für Dritte zu betreiben oder zu hosten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder den Quellcode auf andere Weise zu ermitteln. Unberührt bleibt, was das Gesetz zwingend erlaubt, insbesondere die Sicherungskopie, das Beobachten und Testen des Programms und die Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität nach § 40d und § 40e UrhG.
Das automatisierte Auslesen der Buchungsseiten oder der Daten anderer Restaurants (etwa durch Scraping, Crawling oder Bots) sowie das Umgehen technischer Begrenzungen ist nicht gestattet. Das Restaurant darf seine eigenen Daten jederzeit abrufen, über den Export nach Punkt 6 oder die von Tavolo bereitgestellte Schnittstelle (API-Schlüssel im Dashboard unter „Website-Integration“); das Recht auf Übertragung aller exportierbaren Daten nach Kapitel VI Data Act bleibt unberührt.
Den Namen und das Logo „Tavolo“ darf das Restaurant nur so verwenden, wie Tavolo sie bereitstellt, etwa in der Zeile „Reservierung über Tavolo“ im Buchungs-Widget. Das Restaurant darf wahrheitsgemäß darauf hinweisen, dass es Tavolo für Reservierungen nutzt. Eine Verwendung als Bestandteil eigener Marken, Firmen oder Domains oder in einer Weise, die eine Partnerschaft oder Empfehlung durch Tavolo nahelegt, braucht die schriftliche Zustimmung von Tavolo.
Nicht öffentliche Teile der Software, individuell angebotene Preise und Sicherheitsinformationen sind Geschäftsgeheimnisse von Tavolo. Das Restaurant behandelt sie vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind Berater, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, und Offenlegungen, die das Gesetz oder eine Behörde verlangt.
Beendet das Restaurant einen Verstoß gegen diesen Punkt trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann Tavolo den Zugang zum Dashboard sperren; bei schwerwiegenden Verstößen (etwa Auslesen fremder Daten oder Weitergabe der Software) auch sofort. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben vorbehalten.
9. Verfügbarkeit und Updates
Tavolo strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Monatsmittel an, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster, Störungen bei Dritten (Hosting, Zahlungs- oder Telefonanbieter, Internetverbindung des Restaurants) und höhere Gewalt. Wartungsarbeiten führt Tavolo nach Möglichkeit nachts zwischen 02:00 und 06:00 Uhr (Wiener Zeit) durch und kündigt geplante Unterbrechungen von mehr als 15 Minuten im Dashboard oder per E-Mail an.
Tavolo stellt Aktualisierungen bereit, die für die Sicherheit der Plattform erforderlich sind. Eine darüber hinausgehende Aktualisierungspflicht nach § 7 VGG wird im Verhältnis zu Unternehmern (§ 1 Abs. 3 VGG) ausgeschlossen. Tavolo entwickelt die Plattform laufend weiter und kann Funktionen ändern oder ergänzen, solange der vertragliche Kernumfang (Buchungs-Widget, Dashboard, E-Mail-Benachrichtigungen) erhalten bleibt; wesentliche Änderungen werden per E-Mail angekündigt.
10. Haftung
Tavolo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; das gilt nicht für Personenschäden und für Ansprüche, die zwingend gesetzlich vorgesehen sind, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Tavolo.
Tavolo haftet nicht für Reservierungen, die Gäste nicht wahrnehmen, verspätet stornieren oder mit falschen Angaben vornehmen, und nicht für Umsätze, die dem Restaurant dadurch entgehen. Ebenso wenig haftet Tavolo für Schäden aus einer Nutzung entgegen diesen AGB oder aus Umständen, die das Restaurant selbst zu vertreten hat, etwa falsch hinterlegte Öffnungszeiten oder weitergegebene Zugangsdaten.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; Tavolo ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Schlussbestimmungen
Tavolo kann diese AGB ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Gesetze, neue Funktionen oder geänderte Leistungen von Dienstleistern. Änderungen werden dem Restaurant mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse angekündigt. Widerspricht das Restaurant nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge weist Tavolo in der Ankündigung ausdrücklich hin. Widerspricht das Restaurant, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Mitteilungen zwischen den Vertragspartnern erfolgen per E-Mail an die jeweils hinterlegte Adresse; das genügt auch dort, wo diese AGB Schriftlichkeit vorsehen.
Teil B: Nutzungshinweise für Gäste
Diese Hinweise gelten für dich, wenn du über das Buchungs-Widget oder die Buchungsseite eines Restaurants einen Tisch reservierst. Du bestätigst sie mit deiner Reservierung.
- Deine Reservierung kommt mit dem Restaurant zustande, nicht mit Tavolo. Tavolo stellt nur die Technik bereit und leitet deine Reservierung an das Restaurant weiter. Fragen zu Tisch, Speisen oder Zeiten klärst du direkt mit dem Restaurant.
- Deine Angaben (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Personenzahl) müssen zutreffen, damit das Restaurant dich erreichen kann. Reservierungen unter falschem Namen oder für andere ohne deren Wissen sind nicht erlaubt.
- Die Buchungsseiten sind für persönliche Reservierungen gedacht. Bots und viele Anfragen auf einmal sind nicht erlaubt und werden technisch begrenzt.
- Ändern oder stornieren kannst du deine Reservierung über den Link in deiner Bestätigungs-E-Mail, bis die Reservierung beginnt. Danach wende dich bitte direkt an das Restaurant.
- Erscheinst du mehrfach nicht, ohne zu stornieren, wird deine Online-Buchung bei diesem Restaurant automatisch gesperrt (ab einer vom Restaurant festgelegten Anzahl, im Standard drei). Das Restaurant kann dich weiterhin selbst eintragen und die Sperre aufheben; wende dich dazu direkt an das Restaurant.
- Wie deine Daten verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung. Dort findest du auch, wie du deine Daten einsehen, herunterladen oder löschen kannst.